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Ferientermine:

Sonntag, 05.09.2010 / 04.21 Uhr

Salvator-Schule

Die nächsten Termine:

Dienstag 07.09.2010
Klassenpflegschaft 2.Schuljahr Klasse 2b
19.30 Uhr
Mittwoch 08.09.2010
Klassenpflegschaft 2.Schuljahr Klasse 2a
19.30 Uhr
Donnerstag 09.09.2010
Klassenpflegschaft 1.Schuljahr Klasse 1a
19.00 Uhr
Montag 13.09.2010
Ückerather Kirmes
Schulschluss um 10.45 Uhr
Dienstag 14.09.2010
Klassenpflegschaft 1.Schuljahr Klasse 1b
19.30 Uhr

Elternmitwirkung

Klassenpflegschaft

Die Eltern der Schüler einer Klasse sind die abstimmberechtigten Mitglieder der Klassenpflegschaft. Sie haben gemeinsam für ihr Kind eine Stimme. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Beteiligung an der Erziehungs- und Bildungsarbeit umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere die Beratung über

- Art und Umfang der Hausaufgaben
- Durchführung der Leistungsüberprüfung
- Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
- Anregung zur Einführung von Lernmitteln.

Schulmitwirkung

Durch die Schulmitwirkung erhalten die Eltern das Recht, an den Entscheidungen ihrer Schule über die Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit mitzuwirken.

Die gleichberechtigte Einbeziehung der Elternseite in die schulischen Informations-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse ermöglicht es, dass Eltern und Lehrer partnerschaftlich zusammenarbeiten und die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule in stärkerem Maße gemeinsam gestalten und gemeinsam verantworten. Die Mitwirkung in der Schule ist so organisiert, dass

- jede Gruppe (Eltern, Lehrer) eigene Mitwirkungsorgane besitzt (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz)

- ein gemeinsames Organ die Entscheidungen fällt (Schulkonferenz)

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. In der ersten Sitzung des

Schuljahres wählt die Schulpflegschaft einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die die Interessen der Eltern vertreten sollen. Im zweiten Halbjahr findet noch mindestens eine Sitzung statt. Außerdem wählt die Schulpflegschaft an unserer Schule sechs Elternvertreter für die Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz besteht aus je sechs Vertretern der Eltern und Lehrer und dem Vorsitzenden (Schulleiter oder Stellvertreter). Die Schulkonferenz empfiehlt Grundsätze zur Erziehungs- und Bildungsarbeit und entscheidet in vielen Angelegenheiten der Schule, so zum Beispiel bei der Einführung eines neuen Buches oder beim Schuletat.